Der Bundesrat hat vor der Sommerpause unter anderem den Neuregelungen für die Steuerschuldnerschaft von Bauunternehmern und Gebäudereinigern zugestimmt. Dies führt vereinfacht gesagt dazu, dass die durch die Rechtsprechung gekippte Verwaltungsauffassung wieder gilt.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die seinerzeitige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Übergangs der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einschränkend dahingehend ausgelegt, dass die Steuerschuldnerschaft nur dann auf den Auftraggeber (Leistungsempfänger) übergehen soll, wenn der Auftraggeber die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits für Bauleistungen verwendet. Die Finanzverwaltung hatte dagegen den Übergang der Steuerschuldnerschaft vom Umfang der vom Leistungsempfänger erbrachten Bauleistungen abhängig gemacht (ermittelt anhand der Quote der Vorjahres-Umsätze), sich dann aber der Auffassung des BFH angeschlossen (s. hierzu unsere Mandanten-Info 3 und 4/2014). Weiterlesen