ELStAM Daten falsch?

Trotz aller elektronischen Vernetzung unserer Daten ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon einmal Situationen, in denen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten falsch sind. Der Arbeitgeber kann diese gespeicherten Daten nicht ignorieren, der Arbeitnehmer hat aber einen Anspruch auf richtige Behandlung entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse.

Was tun?

Der Arbeitnehmer muss beim Finanzamt einen Antrag stellen, die gespeicherten Daten richtig zu stellen. Dieser ist zu unterschreiben und beim Finanzamt einzureichen. Die Behörde sollte die Fehler dann schnell richtig stellen können.

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