Neuigkeiten zum Jahr 2019

Der Gesetzgeber fordert seit 01.01.2019 einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde vor. Zuvor lag er bei 8,84 Euro. Für Lohnab-rechnungen ab Januar 2019 sollte diese Änderung dringend berücksichtigt werden.

Das Kindergeld wird zum 01.07.2019 für jedes Kind um 10 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.  Entsprechend wir auch der Kinderfreibetrag angehoben.

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird angehoben. Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2019 auf 9.168 Euro. Im Jahr 2020 klettert der Grundfreibetrag dann noch einmal auf 9.408 Euro. Damit wird das Existenzminimum von der Einkommensteuer frigestellt. Die Einkommens-besteuerung mit Eingangssteuersatz und dem progressiven Teil beginnt damit erst ab einem höheren Einkommensbetrag. Das kommt allen Steuerpflichtigen zugute.

Die Steuererklärungen für das Jahr 2018 können ab diesem Jahr zwei Monate später eingereicht werden.. Wenn Sie den neuen Stichtag jedoch verpassen, werden von Gesetz wegen bereits Verspätungszuschläge festgestzt. Bisher gab es an dieser Stelle ein gewisses „Ermessen“ der Finanzämter und teilweise auch Anweisungen der Oberfinanzdirektionen, wie genau in solchen Fällen zu verfahren sei. Dies ist ab 2019 nicht mehr so.

Ab 2019 ist der 31. Juli neuer Abgabetermin für die Steuererklärungen. Bisheriger Stichtag war der 31. Mai. Diese Verlängerung der Abgabefrist hat der Gesetzgeber jedoch mit einer deutlichen Verschärfung für verspätete Fälle verbunden. Verpasste Fristen bedeuten ab 31.07.2019 viel Äger und Verspätungszuschläge.

Wenn Sie die Frist verpassen, werden für jeden angefangenen Monat
– unabhängig davon, ob sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt –
Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer nachberechnet, mindestens aber 25 Euro. Der Höchstbetrag beträgt weiterhin 25.000 Euro. 

Im Fall der Verspätung kann ein Steuerberater helfen. Für diese verschiebt sich der neue Stichtag vom Ende des Kalenderjahres auf den 28. Februar des folgenden Jahres verschiebt. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf gerne an.

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Eine Antwort zu Neuigkeiten zum Jahr 2019

  1. Helmut Tost sagt:

    Genau diese Infos zum Grundfreibetra hatte ich gesucht. Danke!

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