Mindestlohn – Dokumentationspflichten ab 01/2015

Der Mindestlohn kommt!

Ab 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde; er gilt deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Ausnahmen gibt es in den Branchen, in denen die Tarifpartner bereits einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn vereinbart haben, wie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder nach dem Tarifvertragsgesetz. In diesen Branchen sind vorerst niedrigere Mindestlöhne möglich. Wenn dies bei Ihren Mandanten der Fall ist, so muss spätestens ab Januar 2018 der dann geltende Mindestlohn gezahlt werden.

Insbesondere bei der Beschäftigung von Minijobbern Sorgfalt geboten ist. Denn mit der Einführung des Mindestlohns können Minijobber nur noch regelmäßig maximal 52,9 Stunden (bisher: 60 Stunden) monatlich arbeiten, um nicht in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Gemäß § 17 des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns haben die Arbeitgeber neue und umfangreiche Verpflichtungen zum „Erstellen und Bereithalten von Dokumenten“.

Es sind für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen (nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

  • der Beginn,
  • das Ende und
  • die Dauerder täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren.
    Diese Dokumentation ist für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Sofern Sie tiefer in dieses Thema einsteigen möchten können Sie sich an dieser Checkliste orientieren: Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015.

Wenn Sie nur effizient die neuen Dokumentationspflichten erfüllen möchten, bieten wir Ihnen folgende Excel-Tabellen zu Arbeitszeit-Dokumentation zur Verfügung:

Version 1: Elektronisch ausfüllbar – Makros müssen aktiviert sein.
Das Feld aufgezeichnet am wird automatisch mit dem jeweiligen Datum gefüllt, sobald die entsprechende Zeile bearbeitet wird. Makros müssen aktiviert sein. Die Anleitung finden Sie in der Excel-Arbeitsmappe auf der dritten Registerkarte.
Download (Führt zum Mandantenbereich von diegel.biz, das Passwort ist allen Mandanten bekannt.

Version 2: Elektronisch ausfüllbar -Makros müssen nicht aktiviert sein.
Das Feld aufgezeichnet am wird nicht automatisch mit dem jeweiligen Datum gefüllt, sobald die entsprechende Zeile bearbeitet wird.
Die Anleitung finden Sie in der Excel-Arbeitsmappe auf der dritten Registerkarte.
Download (Führt zum Mandantenbereich von diegel.biz, das Passwort ist allen Mandanten bekannt.

Version 3: Auszufüllen auf Papier
Die Anleitung finden Sie in der Excel-Arbeitsmappe auf der dritten Registerkarte.
Download (Führt zum Mandantenbereich von diegel.biz, das Passwort ist allen Mandanten bekannt.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitgeber abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert