StB_Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert

Am gestrigen Donnerstag haben sich die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im nächsten Steuergesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Der Vorschlag ist mit dem Bundeminister der Finanzen abgestimmt.

https://www.antje-tillmann.de/aktuelles/2020/verlaengerung-der-abgabefristen-fuer-jahressteuererklaerungen-vorgeschlagen

UPDATE 15.02.2021:
Obwohl die Mitteilung von Frau Tillmann bereits am 17.12.2020 veröffentlicht wurde, schreibt mir das Finanzamt Köln-Altstadt heute, 15.02.2021: “ Aktuell ist über die Fristverlängerung bis zum 31.08.2021 noch nicht abschließend entschieden worden“

🙁

Auf eine endgültige Entscheidung müssen wir wohl noch warten. Wenn die vorliegt, werde ich das berichten.

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