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Smartphones/Tablets steuerfrei an Arbeitnehmer überlassen

Schon bisher konnten Arbeitgeber betriebliche PC und deren Software unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Arbeitnehmer überlassen, die diese dann auch privat nutzten. So musste die Software auf dem betrieblichen PC, den der Arbeitnehmer auch privat nutzt, installiert sein. Nach einer … Weiterlesen

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